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AGB - Liefer- und Versandkosten AGB - Liefer- und Versandkosten


Preise:
Die im Shop offerierten oder bestätigten Preise sind, Bruttopreise inkl. gesetzlicher MwSt.

Zahlungsbedingungen:
Die Zahlung des Rechnungsbetrages hat, wenn nichts anderes vereinbart wurde, innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Skontoabzug.

Lieferzeit:
Die Lieferzeit beträgt in der Regel 4 Arbeitstage. Überschreitungen des Liefertermins, für welche Way oK kein Verschulden trifft (z.B. Betriebsstörung verursacht durch Streik, Aussperrung, Strommangel sowie Fälle höherer Gewalt und Lieferverzug von Zulieferanten) berechtigen den Besteller nicht, vom Vertrag zurückzutreten oder Way oK für etwa entstandenen Schaden verantwortlich zu machen.

Allgemeine Rechte:
Alle Autor-, Reproduktions- und Verlegerrechte von fürdiesen Auftrag verwendetem Kartenmaterial bleiben, sofern keine Anderslautende Vereinbarung besteht, beim im Copyright-Vermerk genannten Verlag.

Branchenübliche Toleranzen:
Branchenübliche Abweichungen in Ausführung und Material, insbesondere bezüglich Schnitt-, Stanz- und Klebegenauigkeit, Originaltreue der Reproduktion, Tonwert und Qualität der Druckträger bleiben vorbehalten. Soweit Way oK durch Zulieferer Toleranzen auferlegt werden, gelten diese auch gegenüber dem Kunden von Way oK.

Lieferung, Verpackung:
Way oK liefert ausschließlich ab Werk, Verpackungskosten werden gesondert in Rechnung gestellt.

Eigentumsvorbehalt:
1. Die Ware bleibt Eigentum von Way oK bis zur vollständigen Bezahlung. Hierzu gehören auch bedingte Forderungen.

2. Der Besteller darf die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb, und zwar gegen Barzahlung oder unter Eigentumsvorbehalt, veräußern; zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Sicherungsübereignung und zur Verpfändung ist er nicht berechtigt.

3. Der Besteller tritt schon jetzt seine Forderung aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware - einschließlich der entsprechenden Forderungen aus Wechseln - mit allen Nebenrechten an uns ab. Für den Fall, dass die Vorbehaltsware vom Besteller zusammen mit anderen uns nicht gehörenden Waren zu einem Gesamtpreis verkauft wird, erfolgt die Abrechnung nur in Höhe des Betrages, den wir dem Besteller für die mitveräußerte Vorbehaltsware berechnet haben.

4. Für den Fall, dass die Forderungen des Bestellers aus dem Weiterverkauf in ein Kontokorrent aufgenommen werden, tritt der Besteller hiermit bereits auch seine Forderungen aus dem Kontokorrent gegenüber seinem Kunden an uns ab. Die Abtretung erfolgt in Höhe des Betrages, den wir ihm für die weiterveräußerte Vorbehaltsware berechnet haben.

5. Der Besteller ist bis auf Widerruf berechtigt, die an uns abgetretenen Forderungen einzuziehen. Für den Fall, dass beim Besteller Umstände eintreten, die nach unserer Auffassung eine Zielgewährung nicht mehr rechtfertigen, hat der Besteller auf unser Verlangen die Schuldner von der Abtretung schriftlich zu benachrichtigen, uns alle Auskünfte zu erteilen, Unterlagen vorzulegen und zu übersenden sowie Wechsel herauszugeben.

6. Bei Vorliegen der in Absatz 5 S. 2 genannten Umstände hat der Käufer Zutritt zu der noch in seinem Besitz befindlichen Vorbehaltsware zu gewähren, uns eine genaue Aufstellung der Ware zu übergeben, die Ware auszusondern und auf Verlangen an uns herauszugeben.

7. Übersteigt der Wert dieser Sicherung die Höhe unserer Forderung um mehr als 20%, werden wir insoweit die Sicherung nach unserer Wahl auf Verlangen des Bestellers freigeben.

8. Der Besteller hat uns den Zugriff Dritter auf die Vorbehaltsware oder die an uns abgetretenen Forderungen sofort schriftlich mitzuteilen und uns in jeder Weise bei der Intervention zu unterstützen.

9. Alle uns übergebenen Gegenstände, nebst den damit zusammenhängenden Urheber- und den sonstigen zur Auswertung erforderlichen Rechte, sind uns zur Sicherung unserer sämtlichen Forderungen übereignet, auch bis zur Einlösung evtl. zahlungshalber angenommener Wechsel, Schecks usw. Soweit bezüglich dieser Gegenstände anderweitige Rechtsübereignungen vorliegen, tritt uns der Besteller den ihm gegen andere Rechtsinhaber zustehenden Rückfallanspruch ab, so dass die zurückfallenden Rechte ohne weiteres auf uns übergehen. Der Besteller ist in jedem Fall verpflichtet, uns die anderweitigen Rechtsübereignungen oder Pfandrechte unverzüglich schriftlich anzueignen. Mündliche, telefonische Erklärungen sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich bestätigt werden.

Mängelrügen:
Soweit gesetzlich zulässig, beschränkt sich unsere Haftung auf Schäden an der gelieferten Sachse selbst und sind Ersatzansprüche wegen Mangelfolgeschäden ausgeschlossen. Darüber hinaus ist die Haftung in jedem Fall, soweit gesetzlich zulässig, auf den Wert der im Einzelfall gelieferten Ware beschränkt.

Erfüllungsort und Gerichtsstand:
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Stuttgart

Anerkennung der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen:
Die Erteilung eines Auftrages schließt die Anerkennung der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen durch den Besteller ein. Für Bedingungen, die hier nicht im Besonderen aufgeführt sind und keine speziellen Vereinbarungen getroffen wurden, gelten die üblichen gesetzlichen Bestimmungen.
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